Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-bedingungen
der Wegener.Expert
vertreten durch Frank Wegener
Zur Eichenbitze 18
53773 Hennef
§1
Allgemeines
-
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wegener.Expert (nachfolgend
„AGB“
genannt) sind Bestandteil aller zwischen der Wegener.Expert und dem Kunden
geschlossenen Verträge und gelten ausschließlich. Bedingungen des Kunden, die unseren AGB
entgegenstehen,
diese ergänzen oder von ihnen abweichen, werden nicht anerkannt und werden nicht
Vertragsbestandteil, außer ihnen wird durch die Wegener.Expert zugestimmt. Wir
erkennen
solche Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in deren Kenntnis den Auftrag
vorbehaltslos
ausführen. Bei beidseitigen Handelsgeschäften gelten unsere AGB auch für alle
zukünftigen
Geschäfte mit dem Kunden. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen gilt die jeweils bei
Vertragsschluss aktuellste Fassung der AGB.
-
Mit dem Kunden in Textform vereinbarte Regelungen gehen den AGB vor. Mündliche
Vereinbarungen entfalten nur Geltung, wenn sie von der Wegener.Expert in Textform
bestätigt wurden.
-
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Kunde im Sinne dieser AGB ist daher stets ein Unternehmer, der die Leistungen der
Wegener.Expert in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit in Anspruch nimmt.
§2
Vertragsschluss
-
Angebote der Wegener.Expert sind freibleibend und unverbindlich, außer es ist
ausdrücklich
anderes angegeben.
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Durch die Unterzeichnung und Rücksendung des Angebots bzw. anderweitige Beauftragung
in Textform
unterbreitet der Kunde der Wegener.Expert ein verbindliches Vertragsangebot. Auch
Aufträge,
die der
Kunde der Wegener.Expert in Textform oder mündlich erteilt, sind für diesen bindend.
Es
besteht
jedoch ein Anspruch seitens der Wegener.Expert, dass der Kunde mündlich erteilte
Aufträge
unverzüglich in Textform bestätigt. Die Wegener.Expert hat das Recht, einen Auftrag
des
Kunden
innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung in Textform bzw. Gegenzeichnung
und
Rückleitung
des Angebots an den Kunden anzunehmen. Hierdurch kommt der Vertragsschluss zwischen
der
Wegener.Expert und dem Kunden zustande.
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Überdies kommt ein Vertrag zwischen der Wegener.Expert und dem Kunden zustande, wenn
die
Wegener.Expert mit der Auftragsdurchführung beginnt. Dies ist auch dann der Fall,
wenn die
Wegener.Expert vor einer Einigung über alle Punkte einer Beauftragung, in Kenntnis
des
Kunden mit
der Durchführung des Auftrags beginnt, ohne dass der Kunde dem unverzüglich
widersprochen
hat.
§3
Leistungen
-
Die Wegener.Expert erbringt Beratungs-, Prüfungs- und sonstige Dienstleistungen in
den
Bereichen
Datenschutz, Informationstechnologien und Sicherheit, insbesondere durch die
Benennung zum
externen
Datenschutzbeauftragten durch Unternehmen. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt
die
Wegener.Expert bei Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten mindestens
folgende
Tätigkeiten:
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Unterrichtung und Beratung des Kunden und seiner Beschäftigten über ihre
datenschutzrechtlichen Pflichten,
-
Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden und
-
Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden.
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Die Benennung des Datenschutzbeauftragten sowie die Meldung der Benennung und einer
späteren Abberufung an die zuständige Datenschutzbehörde obliegen dem Kunden als
Verantwortlichem (Art. 37 Abs. 7 DSGVO). Die Wegener.Expert stellt ihm hierfür auf
Anfrage die erforderlichen Angaben zur Verfügung.
- Die durch die Wegener.Expert zu erbringenden Leistungen werden
durch
diese AGB, die
jeweiligen Leistungsbeschreibungen im Angebot sowie individuelle vertragliche
Regelungen
mit dem
Kunden nach Art, Inhalt und Umfang bestimmt.
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Sofern in Textform nichts zwischen der Wegener.Expert und dem Kunden vereinbart ist,
handelt
es
sich bei den von der Wegener.Expert zu erbringenden Leistungen ausschließlich um
Dienstleistungen; das
Bewirken eines bestimmten Erfolgs, auch wirtschaftlicher Art, wird von der
Wegener.Expert
nicht
geschuldet.
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Die Wegener.Expert hat das Recht, für die Erbringung der geschuldeten Leistungen
Dritte
einzusetzen und den Auftrag ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu vergeben,
wenn
dadurch
schutzwürdige Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
-
Sämtliche in Verbindung mit den
Dienstleistungen von Wegener.Expert stehenden gewerblichen
Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei
Wegener.Expert. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine
vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen von Wegener.Expert erforderlich sind.
Beabsichtigt der Kunde,
Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Dienstleistungen einzuräumen, bedarf dies
der
Zustimmung von Wegener.Expert in Textform.
-
Soweit die Wegener.Expert im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten
im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt hierfür die gesondert zwischen den Parteien
geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Soweit
diese Vereinbarung die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft, geht sie im
Widerspruchsfall diesen AGB vor.
§4
Preise
- Von der Wegener.Expert genannte Preise sind Nettopreise, die
Umsatzsteuer wird in der
gesetzlich
vorgegebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte der gesetzliche
Umsatzsteuersatz
geändert
werden, wird die Wegener.Expert ihre Vergütung im Zeitpunkt und in Höhe der
jeweiligen
Gesetzesänderung anpassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht erwächst.
-
Eventuell entstehende Materialaufwände werden separat vergütet.
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Reisekosten und Spesen (Fahrtkosten inkl. Parkkosten, Kosten für Übernachtungen,
Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten etc.) werden, vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung,
mittels
Reisekostenabrechnung weiterberechnet.
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Die Wegener.Expert ist zur monatlichen Rechnungsstellung berechtigt. Die verabredete
Vergütung
ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung
fällig.
Rechnungen der Wegener.Expert gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er ihnen nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Die Genehmigung stellt kein
Schuldanerkenntnis dar; gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere auf
Rückforderung zu viel gezahlter Beträge, bleiben unberührt.
-
Preisänderungen kündigt die Wegener.Expert dem Kunden unter Angabe der Gründe mit
einer Frist von vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform an. Die Ankündigung
weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Preisänderung als angenommen
gilt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der
Ankündigung in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, gilt der
bisherige Preis fort; in diesem Fall sind beide Parteien berechtigt, den
betroffenen Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen.
§5
Pflichten des Kunden
-
Das vom Kunden zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der vertraglichen
Vereinbarung
zwischen
dem Kunden und der Wegener.Expert.
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Die Wegener.Expert ist auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Diese umfasst
insbesondere:
-
Der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht und teilt der Wegener.Expert alle
datenschutzrelevanten
Umstände und Änderungen im Umgang mit Kunden-, Mitarbeiter- oder sonstigen
personenbezogenen Daten
unverzüglich mit.
-
Der Kunde weist seine Mitarbeiter an, potentielle und eingetretene
Datenschutzverstöße
unverzüglich an die Wegener.Expert mitzuteilen. Weitere gesetzliche
Meldepflichten
bleiben darüber hinaus bestehen.
§6
Gewährleistung
-
Die Wegener.Expert erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in einer Weise,
dass
diese
grundsätzlich den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entsprechen. Sollten Mängel
auftreten, ist
der Kunde dazu verpflichtet, diese Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des
Problems
und den
für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen in Textform mitzuteilen.
Die
Wegener.Expert übernimmt keinerlei Garantien, auch nicht hinsichtlich bestimmter
Beschaffenheitsmerkmale oder Eigenschaften.
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Die Wegener.Expert achtet bei der Erbringung ihrer Leistungen jederzeit auf größte
Sorgfalt
und
Genauigkeit. Allerdings kann die Wegener.Expert die Qualität der den Analysen zur
Verfügung
stehenden Daten und Informationen nicht immer umfassend bewerten. Daher übernimmt
die
Wegener.Expert
keine Garantie für die Repräsentativität und Vollkommenheit der gelieferten
Ergebnisse, da
sie auf
bestimmte Annahmen, spezifische Schätzungen und individuelle Schlussfolgerungen
gründen.
§7
Haftung
-
Die Wegener.Expert haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im
Rahmen einer von ihr ausdrücklich übernommenen Garantie und nach den zwingenden
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
-
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf, haftet die Wegener.Expert der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Vergütung, die
der Kunde für den Auftrag, aus dem der Anspruch entsteht, innerhalb der letzten
sechs Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis an die Wegener.Expert gezahlt
hat. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, sind
nur ersatzfähig, soweit sie bei Vertragsschluss als typische Folge einer solchen
Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
-
Im Übrigen ist die Haftung der Wegener.Expert für leicht fahrlässig verursachte
Schäden ausgeschlossen.
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Die Wegener.Expert haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde ihr
unvollständige, unrichtige oder verspätete Angaben zu den nach § 5 mitzuteilenden
Umständen gemacht hat.
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Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen zur Sicherung seiner Daten und hält hiervon eigene Sicherungskopien vor. Die Wegener.Expert
haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden bei Einhaltung dieser
Obliegenheit vermieden worden wäre.
-
Ansprüche des Kunden gegen die Wegener.Expert, gleich aus welchem Rechtsgrund,
verjähren, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, innerhalb eines Jahres ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Der Kunde hat einen Anspruch der Wegener.Expert
gegenüber innerhalb von drei Monaten, nachdem er von dem Schaden und den den
Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat, in Textform anzuzeigen;
andernfalls ist der Anspruch ausgeschlossen. Diese Ausschlussfrist gilt nicht für
Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
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Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der
Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Wegener.Expert, wenn Ansprüche
unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
§8
Kündigung
-
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen dem Kunden
und der
Wegener.Expert.
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Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann die Kündigung bzw. Abberufung jederzeit
in Textform mitgeteilt werden. Die Kündigung ist beiderseits und ohne Angabe von
Gründen
möglich. Die Kündigungsfrist beträgt ab Zugang der Kündigung 4 Wochen
zum Monatsende. Sofern Wegener.Expert dem Kunden ein
Angebot
mit einer festen Vertragslaufzeit unterbreitet (z. B. sechs Monate), ist der Vertrag
erstmals
zum
Ende der Vertragslaufzeit kündbar. Falls nicht anders vereinbart gilt danach eine
Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
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Die Meldung der Abberufung an die zuständige Datenschutzbehörde obliegt nach § 3
dem Kunden als Verantwortlichem. Sie erfolgt unverzüglich nach Zugang der
Kündigung.
-
Sowohl die Wegener.Expert als auch der Kunde sind bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund, der die
Wegener.Expert
zur
fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, liegt insbesondere vor,
wenn
-
durch das Verhalten des Kunden bestehende Vertragsbeziehungen zu
Vertragspartnern
der
Wegener.Expert oder Dritten gefährdet werden,
-
der Kunde in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung eines
monatlich
vereinbarten
Entgelts in Verzug ist,
-
der Kunde insolvent wird, insbesondere bei Eröffnung des
Insolvenzverfahrens,
Nichteröffnung
mangels Masse und Insolvenzantragstellung, wobei Zahlungseinstellung oder
Einstellung der
geschäftlichen Tätigkeit - gleichgültig aus welchem Grund - der Insolvenz
gleichgestellt sind,
-
der Kunde gegen gesetzliche Verbote (z. B. Straf- und
Ordnungswidrigkeiten-Recht,
Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Waffengesetz), die guten Sitten
oder
Rechte Dritter (z.
B. Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstößt oder
-
der Kunde gegen wesentliche Regelungen dieser AGB verstößt.
-
Jede Kündigung ist in Textform zu erklären.
§9
Höhere Gewalt
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Sollte uns die Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von
Rohstoff-,
Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, schwerwiegenden
Transportstörungen,
unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren
behördlichen
Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht
möglich
sein,
sind wir, solange das Leistungshindernis andauert und wir den Kunden unverzüglich
über
diesen
Umstand informiert haben, zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Für den Fall,
dass das
Hindernis mehr als vier Monate andauert, hat die Wegener.Expert das Recht, vom
Vertrag
zurückzutreten, sofern die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für die
Wegener.Expert nicht
mehr von Interesse ist und sie nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko
übernommen
hat. Der
Kunde wird auf sein Verlangen hin nach Ablauf der Frist darüber informiert, ob die
Wegener.Expert
zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist ihre Leistungspflichten erfüllt.
§10
Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit
des
Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen
gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
-
Die Wegener.Expert kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer
Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform ändern, soweit die Änderungen für den
Kunden zumutbar sind. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen
des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten
beiderseitigen Leistungen und die Laufzeit. Die Ankündigung weist den Kunden
ausdrücklich darauf hin, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn der Kunde ihr
nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Widerspricht
der Kunde rechtzeitig, gelten die bisherigen Bedingungen fort; die Wegener.Expert
kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende
kündigen.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Wegener.Expert.
Stand: September 2026