Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

der Wegener.Expert
vertreten durch Frank Wegener
Zur Eichenbitze 18
53773 Hennef


§1
Allgemeines

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wegener.Expert (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Bestandteil aller zwischen der Wegener.Expert und dem Kunden geschlossenen Verträge und gelten ausschließlich. Bedingungen des Kunden, die unseren AGB entgegenstehen, diese ergänzen oder von ihnen abweichen, werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, außer ihnen wird durch die Wegener.Expert zugestimmt. Wir erkennen solche Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in deren Kenntnis den Auftrag vorbehaltslos ausführen. Bei beidseitigen Handelsgeschäften gelten unsere AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuellste Fassung der AGB.
  2. Mit dem Kunden in Textform vereinbarte Regelungen gehen den AGB vor. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur Geltung, wenn sie von der Wegener.Expert in Textform bestätigt wurden.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Kunde im Sinne dieser AGB ist daher stets ein Unternehmer, der die Leistungen der Wegener.Expert in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt.

§2
Vertragsschluss

  1. Angebote der Wegener.Expert sind freibleibend und unverbindlich, außer es ist ausdrücklich anderes angegeben.
  2. Durch die Unterzeichnung und Rücksendung des Angebots bzw. anderweitige Beauftragung in Textform unterbreitet der Kunde der Wegener.Expert ein verbindliches Vertragsangebot. Auch Aufträge, die der Kunde der Wegener.Expert in Textform oder mündlich erteilt, sind für diesen bindend. Es besteht jedoch ein Anspruch seitens der Wegener.Expert, dass der Kunde mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Die Wegener.Expert hat das Recht, einen Auftrag des Kunden innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung in Textform bzw. Gegenzeichnung und Rückleitung des Angebots an den Kunden anzunehmen. Hierdurch kommt der Vertragsschluss zwischen der Wegener.Expert und dem Kunden zustande.
  3. Überdies kommt ein Vertrag zwischen der Wegener.Expert und dem Kunden zustande, wenn die Wegener.Expert mit der Auftragsdurchführung beginnt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Wegener.Expert vor einer Einigung über alle Punkte einer Beauftragung, in Kenntnis des Kunden mit der Durchführung des Auftrags beginnt, ohne dass der Kunde dem unverzüglich widersprochen hat.

§3
Leistungen

  1. Die Wegener.Expert erbringt Beratungs-, Prüfungs- und sonstige Dienstleistungen in den Bereichen Datenschutz, Informationstechnologien und Sicherheit, insbesondere durch die Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten durch Unternehmen. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt die Wegener.Expert bei Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten mindestens folgende Tätigkeiten:
    1. Unterrichtung und Beratung des Kunden und seiner Beschäftigten über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten,
    2. Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden und
    3. Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden.
  2. Die Benennung des Datenschutzbeauftragten sowie die Meldung der Benennung und einer späteren Abberufung an die zuständige Datenschutzbehörde obliegen dem Kunden als Verantwortlichem (Art. 37 Abs. 7 DSGVO). Die Wegener.Expert stellt ihm hierfür auf Anfrage die erforderlichen Angaben zur Verfügung.
  3. Die durch die Wegener.Expert zu erbringenden Leistungen werden durch diese AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen im Angebot sowie individuelle vertragliche Regelungen mit dem Kunden nach Art, Inhalt und Umfang bestimmt.
  4. Sofern in Textform nichts zwischen der Wegener.Expert und dem Kunden vereinbart ist, handelt es sich bei den von der Wegener.Expert zu erbringenden Leistungen ausschließlich um Dienstleistungen; das Bewirken eines bestimmten Erfolgs, auch wirtschaftlicher Art, wird von der Wegener.Expert nicht geschuldet.
  5. Die Wegener.Expert hat das Recht, für die Erbringung der geschuldeten Leistungen Dritte einzusetzen und den Auftrag ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu vergeben, wenn dadurch schutzwürdige Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
  6. Sämtliche in Verbindung mit den Dienstleistungen von Wegener.Expert stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei Wegener.Expert. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen von Wegener.Expert erforderlich sind. Beabsichtigt der Kunde, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Dienstleistungen einzuräumen, bedarf dies der Zustimmung von Wegener.Expert in Textform.
  7. Soweit die Wegener.Expert im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt hierfür die gesondert zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Soweit diese Vereinbarung die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft, geht sie im Widerspruchsfall diesen AGB vor.

§4
Preise

  1. Von der Wegener.Expert genannte Preise sind Nettopreise, die Umsatzsteuer wird in der gesetzlich vorgegebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte der gesetzliche Umsatzsteuersatz geändert werden, wird die Wegener.Expert ihre Vergütung im Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Gesetzesänderung anpassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht erwächst.
  2. Eventuell entstehende Materialaufwände werden separat vergütet.
  3. Reisekosten und Spesen (Fahrtkosten inkl. Parkkosten, Kosten für Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten etc.) werden, vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung, mittels Reisekostenabrechnung weiterberechnet.
  4. Die Wegener.Expert ist zur monatlichen Rechnungsstellung berechtigt. Die verabredete Vergütung ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen der Wegener.Expert gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Die Genehmigung stellt kein Schuldanerkenntnis dar; gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Rückforderung zu viel gezahlter Beträge, bleiben unberührt.
  5. Preisänderungen kündigt die Wegener.Expert dem Kunden unter Angabe der Gründe mit einer Frist von vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform an. Die Ankündigung weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Preisänderung als angenommen gilt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, gilt der bisherige Preis fort; in diesem Fall sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen.

§5
Pflichten des Kunden

  1. Das vom Kunden zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Wegener.Expert.
  2. Die Wegener.Expert ist auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Diese umfasst insbesondere:
    1. Der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht und teilt der Wegener.Expert alle datenschutzrelevanten Umstände und Änderungen im Umgang mit Kunden-, Mitarbeiter- oder sonstigen personenbezogenen Daten unverzüglich mit.
    2. Der Kunde weist seine Mitarbeiter an, potentielle und eingetretene Datenschutzverstöße unverzüglich an die Wegener.Expert mitzuteilen. Weitere gesetzliche Meldepflichten bleiben darüber hinaus bestehen.

§6
Gewährleistung

  1. Die Wegener.Expert erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in einer Weise, dass diese grundsätzlich den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entsprechen. Sollten Mängel auftreten, ist der Kunde dazu verpflichtet, diese Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen in Textform mitzuteilen. Die Wegener.Expert übernimmt keinerlei Garantien, auch nicht hinsichtlich bestimmter Beschaffenheitsmerkmale oder Eigenschaften.
  2. Die Wegener.Expert achtet bei der Erbringung ihrer Leistungen jederzeit auf größte Sorgfalt und Genauigkeit. Allerdings kann die Wegener.Expert die Qualität der den Analysen zur Verfügung stehenden Daten und Informationen nicht immer umfassend bewerten. Daher übernimmt die Wegener.Expert keine Garantie für die Repräsentativität und Vollkommenheit der gelieferten Ergebnisse, da sie auf bestimmte Annahmen, spezifische Schätzungen und individuelle Schlussfolgerungen gründen.

§7
Haftung

  1. Die Wegener.Expert haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Rahmen einer von ihr ausdrücklich übernommenen Garantie und nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet die Wegener.Expert der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Vergütung, die der Kunde für den Auftrag, aus dem der Anspruch entsteht, innerhalb der letzten sechs Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis an die Wegener.Expert gezahlt hat. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, sind nur ersatzfähig, soweit sie bei Vertragsschluss als typische Folge einer solchen Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
  3. Im Übrigen ist die Haftung der Wegener.Expert für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  4. Die Wegener.Expert haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde ihr unvollständige, unrichtige oder verspätete Angaben zu den nach § 5 mitzuteilenden Umständen gemacht hat.
  5. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen zur Sicherung seiner Daten und hält hiervon eigene Sicherungskopien vor. Die Wegener.Expert haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden bei Einhaltung dieser Obliegenheit vermieden worden wäre.
  6. Ansprüche des Kunden gegen die Wegener.Expert, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Der Kunde hat einen Anspruch der Wegener.Expert gegenüber innerhalb von drei Monaten, nachdem er von dem Schaden und den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat, in Textform anzuzeigen; andernfalls ist der Anspruch ausgeschlossen. Diese Ausschlussfrist gilt nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
  7. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Wegener.Expert, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

§8
Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Wegener.Expert.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann die Kündigung bzw. Abberufung jederzeit in Textform mitgeteilt werden. Die Kündigung ist beiderseits und ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigungsfrist beträgt ab Zugang der Kündigung 4 Wochen zum Monatsende. Sofern Wegener.Expert dem Kunden ein Angebot mit einer festen Vertragslaufzeit unterbreitet (z. B. sechs Monate), ist der Vertrag erstmals zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar. Falls nicht anders vereinbart gilt danach eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
  3. Die Meldung der Abberufung an die zuständige Datenschutzbehörde obliegt nach § 3 dem Kunden als Verantwortlichem. Sie erfolgt unverzüglich nach Zugang der Kündigung.
  4. Sowohl die Wegener.Expert als auch der Kunde sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund, der die Wegener.Expert zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
    1. durch das Verhalten des Kunden bestehende Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern der Wegener.Expert oder Dritten gefährdet werden,
    2. der Kunde in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung eines monatlich vereinbarten Entgelts in Verzug ist,
    3. der Kunde insolvent wird, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Nichteröffnung mangels Masse und Insolvenzantragstellung, wobei Zahlungseinstellung oder Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit - gleichgültig aus welchem Grund - der Insolvenz gleichgestellt sind,
    4. der Kunde gegen gesetzliche Verbote (z. B. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Waffengesetz), die guten Sitten oder Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstößt oder
    5. der Kunde gegen wesentliche Regelungen dieser AGB verstößt.
  5. Jede Kündigung ist in Textform zu erklären.

§9
Höhere Gewalt

  1. Sollte uns die Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, schwerwiegenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich sein, sind wir, solange das Leistungshindernis andauert und wir den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informiert haben, zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Für den Fall, dass das Hindernis mehr als vier Monate andauert, hat die Wegener.Expert das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für die Wegener.Expert nicht mehr von Interesse ist und sie nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat. Der Kunde wird auf sein Verlangen hin nach Ablauf der Frist darüber informiert, ob die Wegener.Expert zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist ihre Leistungspflichten erfüllt.

§10
Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  2. Die Wegener.Expert kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und die Laufzeit. Die Ankündigung weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, gelten die bisherigen Bedingungen fort; die Wegener.Expert kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Wegener.Expert.

Stand: September 2026